Für den Kauf Ihres Grundstückes sollten Sie 20 % des Kaufpreises oder der Anlagekosten einer Liegenschaft selbst aufbringen können. Sind Ihre liquiden Mittel, also die Ersparnisse, knapp, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese zu erhöhen:
Seit 1995 besteht die Möglichkeit, Mittel der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) vorzubeziehen oder zu verpfänden. Beim Vorbezug gelten verschiedene Einschränkungen: Ein Barbezug ist nur alle 5 Jahre möglich und der Mindestbetrag liegt bei CHF 20’000.-. Bei der freiwilligen Vorsorge ist ein Bezug bei einem Liegenschaftskauf auch möglich. Wenn Sie Vorsorgegelder vorbeziehen oder wenn verpfändete Gelder liquidiert werden müssen, schmälert das Ihre Altersrente und eventuell auch eine Rente bei Invalidität. Prüfen Sie deshalb diesen Schritt genau und schliessen Sie eventuell entstehende Versicherungslücken.
Diese Möglichkeit ist meistens deutlich weniger ergiebig als die oben genannte. Trotzdem ist es prüfenswert, ob Sie Versicherungspolicen haben, auf die Sie gegebenenfalls verzichten können.
Bei dieser Möglichkeit bieten sich folgende Quellen an: Eine Schenkung, ein allfälliger Erbvorzug, ein zinsloses Darlehen der Eltern beziehungsweise aus der Verwandtschaft oder ein Darlehen des Arbeitgebers. Oftmals zeigt es sich, dass sich die Abklärung dieser Möglichkeiten lohnt. Wenn Sie Geld geschenkt bekommen oder zu tiefen beziehungsweise gar keinen Zinsen ausleihen können, senkt das die Belastung durch den Hypothekarzins spürbar.
Sind Sie im Besitz von Aktien, Obligationen oder anderen Wertpapieren? Dann prüfen Sie diese Möglichkeit in Absprache mit Ihrer Bank.
Diese Unterlagen sollten Sie bei der Finanzierungsbesprechung mit Ihrer Bank oder Versicherung dabei haben:
Haben Sie Fragen? Wir beantworten diese gern.
Die Zusammenarbeit erfolgt mit Banken aus der Region:
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