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Handänderungssteuer in der Schweiz

Beim Übertragen einer Liegenschaft ist nebst einer allfälligen Grundstücksgewinnsteuer auch eine Handänderungssteuer geschuldet. Diese wird kantonal geregelt und wird in der Regel vom Erwerber bezahlt. Die Steuer muss bezahlt oder sichergestellt werden, bevor das Grundeigentum übertragen werden kann.

Die Handänderungssteuer orientiert sich an der Höhe des Verkaufspreises und kann im Kanton Bern gestundet werden.

Aktuell sind die ersten 800’000 Franken des Kaufpreises steuerbefreit, falls der Käufer das Haus oder die Wohnung selber bewohnt.

Das Gesetz der Handänderungssteuer erhalten Sie hier als PDF.

Handänderungssteuer im Kanton Bern

Stundung / Handänderungssteuer

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